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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Bodo Schönecker, Maschinist & Dienstleister

§1. Geltungsbereich:
Geschäftsführer ist Bodo Schönecker, in den Büdden 9 b, 54578 Oberbettingen.
Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sind zu beachten.
§ 2. Leistung:
Wir stellen Baumaschinen, Quads (ATV´s) und eine Team-Ente bereit, um damit auf einem dafür angelegten Parcours zu fahren. Diese Leistung kann sich sowohl auf Einzelpersonen sowie auf Gruppen beziehen. Die Kunden werden vor Fahrtantritt eingewiesen, auf evtl. Gefahren hingewiesen und während der Fahrt betreut.
§ 3. Buchung / Gutscheine:
Eine Buchung kann telefonisch oder online über unsere Website erfolgen. Bei Buchung einer Veranstaltung ab 2 Std. Dauer leistet der Kunde eine Vorauszahlung in Höhe 30% des Endpreises da der Termin bei einer späteren Stornierung nicht mehr vergeben werden kann. Eine Terminänderung seitens des Kunden kann nur bis 8 Tage zuvor kostenlos erfolgen. Ausnahmen sind höhere Gewalt (z.B. Todesfall, Unfall, Unwetter etc.). Unsere Gutscheine sind 1 Jahr gültig und während dieser Zeit einlösbar. Kommt ein Kunde nicht zum vereinbarten Termin, so verfällt der Wert des Gutscheins.
§ 4. Teilnehmervoraussetzung:
Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen um teilnehmen zu dürfen. Der Teilnehmer darf 8 Std. vor Fahrtantritt auf keinen Fall Alkohol oder Drogen konsumiert haben und muss sich in einem voll zurechnungsfähigen Zustand befinden. Für entsprechende Bekleidung und Schuhe hat der Kunde Sorge zu tragen.
§ 5. Verfügbarkeit :
Die Durchführbarkeit unserer Dienstleistung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge und der Witterung. Sollte ein Fahrzeug unmittelbar vor – oder während einer Veranstaltung aus technischen Gründen ausfallen muss ggf. ein neuer Termin vereinbart werden oder der Veranstalter behält sich das Ausweichen auf ein gleichwertiges Fahrzeug vor. Seitens des Kunden entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Entschädigung der Fahrt-/ Unterkunft oder sonstigen Kosten. Durch Unwetter kann die Veranstaltung unterbrochen werden oder sogar ausfallen. Auch in diesem Fall können keine Ansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden.
§ 6. Haftung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Anweisungen zu beachten die durch den Instruktor erfolgen. Für Verletzungen und Schäden, die durch Nichtbefolgen der Anweisungen an Menschen oder Maschinen entstehen, wird der Teilnehmer in vollem Umfang haftbar gemacht. Für entstandene Schäden an Bekleidung haftet der Veranstalter nicht. Das Fahren mit Quads und der Team-Ente geschieht auf eigenes Risiko. Bei Verletzungen durch andere Teilnehmer haftet jede Person für sich.Das Befahren des Betriebsgeländes mit Privatfahrzeugen ist untersagt. Kommt es durch Nichtbeachten zu Schäden übernimmt der Veranstaltung keine Haftung dafür.
§ 7. Verpflichtungen:
Der Teilnehmer hat allen Anweisungen Folge zu leisten und muss dafür auch vor Fahrtantritt mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular bürgen. Für Minderjährige unterschreibt der Erziehungsberechtigte. Verstöße können zum Abbruch der Veranstaltung führen.
§ 8. Gerichtsstand:
Zuständig ist das Amtsgericht Wittlich ;
Veranstaltungsort ist 54578 Walsdorf ;